Verordnungen in der Podologie am Inn

Verordnungen 
können Sie von Ihrem Hausarzt oder Diabetologen bekommen, wenn Sie Diabetes haben und seit dem 01.07.2020 gibt es noch 2 weitere Felder, diese zeigen wir Ihnen auf dieser Seite auf.

Verordnungen gab es bis zum 01.07.2020 für Diabetiker mit DFS (diabetischen Fußsyndrom)
und Antipathie. Das hat sich seit dem 01.07.2020 geändert, seit dem muss jeder der eine
Verordnung ausgestellt bekommt, Neuropathie oder Polyneuropathie haben.

Dazu kamen noch 2 weitere Felder:
1. ist NF, das steht für Nervenschädigungen, sollten Sie eine Schädigung der Nerven haben,
kann Sie ihr Arzt beraten
2.) ist QF, das steht für Querschnittlähmung, hier können Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen, ob Sie eine Verordnung bekommen.
Wir haben Ihnen unten 2 Bilder eingestellt, zum einen sehen Sie wie eine Verordnung aussieht und zum anderen was auf einer Verordnung stehen sollte.

https://www.kbv.de/media/sp/Muster_13_Vordruckerlaeuterungen.pdf

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