Podologie (med. Fußbehandlung)

Die Podologie (medizinische Fußbehandlung) 
beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.

Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer Fußpflege und Podologie?

Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt. Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma fallen dagegen in den Bereich der Podologie.

Wann kommt eine podologische Behandlung infrage?

Eine medizinische Fußbehandlung kann bei verschiedenen Erkrankungen des Fußes sinnvoll sein. Besonders wichtig ist sie für Menschen mit Diabetes mellitus: Ein Diabetes kann Nerven und Blutgefäße schädigen, sodass es am Fuß zu schlecht heilenden Wunden und Geschwüren kommt und Gewebe abstirbt. Dies wird „diabetisches Fußsyndrom“ genannt. Wenn es nicht rechtzeitig und ausreichend behandelt wird, kann manchmal sogar eine Amputation nötig sein. Die Amputationen gehen zurück, seit dem man die Podologie hat. Eine Podologe/in legt eine Prüfung a, die Ausbildung dauert in der Regel 2-3 Jahre.

Zu ähnlichen Fußbeschwerden können auch andere Erkrankungen führen, etwa Nervenschäden oder chronische Rückenmarksverletzungen. Wer seine Füße nicht mehr richtig spürt, weil Nerven geschädigt sind, kann ebenfalls leicht Druckstellen, Hornhautwucherungen und Wunden entwickeln.

Eine podologische Behandlung kann helfen, solche Folgen zu vermeiden. Sie kommt auch bei weiteren Beschwerden am Fuß in Betracht. 

Dazu gehören unter anderem eine krankhaft verdickte Hornhaut und Hühneraugen,

Erkrankungen der Fußnägel wie Verdickungen und Nagelverlust, eingewachsene Nägel und Fehlstellungen der Zehen.

Eine medizinische Fußpflege kann auch hilfreich sein, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist und man seine Füße deshalb nur schwer selbst pflegen kann.

Welche Behandlungen werden in der Podologie angewandt?

Bei podologischen Behandlungen werden unter anderem Fußhaut und Nägel bearbeitet oder Hilfsmittel angelegt. Beispiele dafür sind etwa:

  • Abtragen von verdickter Hornhaut und Entfernung von Hühneraugen
  • Entlasten der Füße von Reibung und Druck durch spezielle Polster (Orthesen)
  • Vorbeugen oder behandeln verdickter Zehennägel

Bei der Behandlung werden Instrumente wie 
Skalpelle, Zangen, Fräser und Schleifer eingesetzt, aber auch Salben, Tinkturen und Desinfektionsmittel.

Podologinnen und Podologen können zudem beim Umgang mit Fußproblemen im Alltag beraten, zum Beispiel bei Fragen wie: Worauf sollte ich bei der Wahl der Schuhe achten? Was ist bei der regelmäßigen Fußpflege zu Hause wichtig?

Podologinnen und Podologen sind geeignete Ansprechpartner, wenn die Fußprobleme und -beschwerden keine ärztliche Behandlung erfordern. Wenn sie Hautschäden wie beispielsweise offene Geschwüre oder Entzündungen erkennen, ist eine ärztliche Behandlung erforderlich.

Wann zahlt die Krankenkasse eine podologische Behandlung?

Die podologische Behandlung von Fußschäden, die durch Diabetes mellitus, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen verursacht wurden, wird bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Ab dem 01.01.2021 muss zwingend eine Neuropathie oder Polyneuropathie vorliegen um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Dazu sind NF für Nervenschädigungen und QF Querschnittschnittlähmung gekommen, bis zum 01.01.2022 gab es nur DF für diabetisches Fußsyndrom.
Podologinnen und Podologen bieten aber auch Behandlungen an, die vollständig selbst gezahlt werden müssen. 

Für eine ambulante Behandlung in einer podologischen Praxis oder Fußambulanz ist ein ärztliches Rezept erforderlich. Ein erstes Rezept beinhaltet bis zu drei Behandlungen, die man im Abstand von 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei einem Folgerezept können es dann bis zu sechs Behandlungen sein.

Pro Rezept beträgt der Eigenanteil 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten. Werden für eine Behandlung zum Beispiel 47 Euro berechnet, beträgt der Eigenanteil bei insgesamt drei Behandlungen 24,10 Euro (10 Euro plus 3 x 4,70 Euro).

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